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Wie wird der Prozess eingeleitet?

Wer eine kirchliche Eheannullierung anstrebt, sollte zunächst einmal in einem Vorgespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Offizialates abklären, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ehenichtigkeitsverfahrens gegeben sind. Insbesondere muss ein kirchenrechtlich anerkannter Ehenichtigkeitsgrund namhaft gemacht und ein hinreichendes Beweisangebot vorgelegt werden können. In diesem Beratungsgespräch werden auch Hinweise für die Ausarbeitung der erforderlichen Klageschrift erteilt.

Vor der Einleitung eines kirchlichen Eheprozesses müssen die Möglichkeiten einer Wiederversöhnung erwogen werden, sofern nicht bereits eine zivile Ehescheidung erfolgt ist. Der Antragsteller (aber auch die andere Partei) kann sich der Hilfe eines gerichtlich zugelassenen Anwalts bedienen. Anwaltszwang besteht jedoch nicht.