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Was ist eine kirchliche Eheannullierung?

Weil die sakramentale und vollzogene Ehe unauflöslich ist, kann es im Falle ihres Scheiterns keine kirchliche Ehescheidung geben. Unabhängig davon ist es jedoch möglich, vom zuständigen kirchlichen Gericht prüfen zu lassen, ob die Ehe rechtmäßig geschlossen wurde bzw. ob sie gültig zustande kam oder nicht. Die Feststellung der Ungültigkeit eines Eheabschlusses nennt man Ehenichtigkeitserklärung oder Eheannullierung.

Als Gründe für eine von Anfang an ungültige Ehe werden vom Recht anerkannt:

  • Mängel in der verbindlich festgelegten Eheschließungsform (z.B. Trauung katholischer Partner nur vor dem Standes-beamten)
  • Vorliegen eines Ehehindernisses (z.B. Bindung durch eine frühere Ehe; zu enge Verwandtschaft)
  • Fehlen des notwendigen Ehewillens (z.B. Heiratsschwindler; Vorbehalte gegen die Unscheidbarkeit der Ehe oder gegen die Treuepflicht; grundsätzliche Kinderablehnung; Heirat aus Zwang)
  • psychisch bedingtes Unvermögen zur Verwirklichung dessen, wozu sich die Brautleute bei ihrer Trauung verpflichtet haben (z.B. Unfähigkeit zur Treue infolge einer abnormen Veranlagung)

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