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Eine Ehe? Keine Ehe? Die Frage nach der Gültigkeit

Das kirchliche Gesetzbuch spricht eine klare Sprache: "Die gültige und vollzogene Ehe zwischen Getauften kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden." (can. 1141 CIC)

Doch es gibt Fälle, in denen die Gültigkeit der Eheschließung in Zweifel gezogen werden darf ... Verfahren zur Prüfung der Frage, ob die Ehe gültig zustande gekommen ist oder nicht (kurz - aber vielleicht auch ein bisschen missverständlich - "Ehenichtigkeitsverfahren" genannt), zählen nicht zu den bekanntesten und häufig beanspruchten "Dienstleistungen" in der Kirche. "Der Glaube lehrt doch, dass die Ehe unauflöslich ist - wie kann sie dann für nichtig erklärt werden?“ lautet eine gängige, erstaunte Anfrage vieler Katholiken.

Was sich hinter den Türen kirchlicher Gerichte abspielt, ist in der Tat für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Außerdem - wer möchte schon etwas mit einem Gericht zu tun haben, und sei es auch ein kirchliches? Vorurteile und Missverständnisse lassen den Eindruck entstehen, hier werde etwas vollzogen, das nur etwas für Theologen, Eingeweihte oder Leute mit Beziehungen sei.

Dabei möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Offizialats Bamberg Ihre persönliche Situation verstehen lernen und mit Ihnen ins Gespräch kommen, damit Sie nicht den Eindruck haben, als Geschiedene (und vielleicht schon Wiederverheiratete) seien Sie die "Stiefkinder der Kirche". Einen ersten Einblick, wem Sie begegnen und was auf Sie zukommt, wollen Ihnen die Internet-Seiten des Offizialats vermitteln. Wenn Ihr Interesse geweckt ist, sind Sie herzlich eingeladen, weiterzublättern!

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