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Wo ist der kirchliche Ehenichtigkeitsprozess zu führen?

Zuständig für die Durchführung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens ist das kirchliche Gericht (Offizialat) der Diözese, in welcher der Trauungsort oder der Wohnsitz einer Partei liegt oder die meisten Zeugen wohnen.

Die Anschrift des kirchlichen Gerichts von Bamberg lautet

Erzbischöfliches Offizialat
Jakobsplatz 5
96049 Bamberg

Für den Schriftverkehr ist folgende Postfachadresse zu benutzen:

Erzbischöfliches Offizialat
Postfach 10 02 61
96054 Bamberg

Tel. (0951) 502 1401
Fax (0951) 502 1409

E-Mail: offizialat@erzbistum-bamberg.de

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