Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Ratgeber Kirchliches Ehegericht:
Was tun, wenn die Ehe zerbrochen ist?

Darstellung des Verfahrens mit Fallbeispielen
Münster 2001, 127 Seiten

Bezugsmöglichkeit:
Bischöfliches Offizialat
48135 Münster
Tel. 0251/495-6022
Fax 0251/495-6020
eMail:  offizialat@bistum-muenster.de

Die hier vorliegende Informationsschrift wendet sich an all jene, die in ihrem beruflichen Umfeld als Seelsorgerin und Seelsorger, als im Bereich der Ehe-, Familien- und Lebensberatung Tätige und viele andere Interessierte mehr wissen wollen über Hintergründe und praktische Lösungsmöglichkeiten, wenn sie mit der Situation konfrontiert sind, Menschen, die eine gescheiterte Beziehung hinter sich haben und erneut kirchlich heiraten möchten, helfen und raten sollen. Dieses Taschenbuch kann natürlich nicht alle Fragen ansprechen, es will vielmehr nur die möglichen Hintergründe ein wenig ausleuchten und eine Brücke darstellen zwischen den Rat- und Rechtssuchenden in den verschiedenen Lebensbereichen unseres Bistums, um ihnen eine Verbindung mit dem kirchlichen Ehegericht in Münster zu ermöglichen.

Auszug aus dem Vorwort von Offizial Martin Hülskamp

Der Leser wird u.a. vertraut gemacht mit den inhaltlichen und formalen Erfordernissen eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens. Neben praktischen Hinweisen gilt ein besonderes Augenmerk den verschiedenen Gründen, die Grundlage für die Durchführung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens sein können.

Bischöfliches Offizialat Münster (Hrsg.)